STA-Regel: Entstehungsort | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q9313): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Schema | Doku: STA-Eigenschaft (P110): Baustelle | Schema (Q8540)) |
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Version vom 18. Juli 2023, 10:15 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Entstehungsort | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen des Entstehungsorts bei Bildressourcen
0 Fundstellen
Werden Angaben zum Entstehungsort ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden. Setzen Sie den Ort beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Entstehungsort aus einer anderen Quelle als der Bildressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.
0 Fundstellen
Sollten auch Angaben zu Region oder Land nicht möglich sein, kann<em> </em>[Entstehungsort nicht ermittelbar] angegeben werden.
0 Fundstellen
Der Entstehungsort bezieht sich auf den Ort der Entstehung eines Bildes in unveröffentlichter Form (überwiegend unikalen Charakters: z. B. Gemälde, Collage, Zeichnung, oder auch seriell hergestellten Charakters: z. B. Privatfoto, Privatdruck).
0 Fundstellen
Sobald ein Bild in veröffentlichter Form vorliegt, kann der Entstehungsort zusätzlich zum Erscheinungsort erfasst werden.
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