STA-Regel: Ausgabebezeichnung | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9162)

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STA-Regel: Ausgabebezeichnung | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
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      Aussagen

      Bei Noten kommt es häufig vor, dass eine Partitur, die in der Informationsquelle mit „Partitur" (oder einem Äquivalent) bezeichnet ist, zusammen mit anderen musikalischen Ausgabeformen (Set aus Partitur und Stimmen) katalogisiert wird. Behandeln Sie diese Angabe nicht als Ausgabevermerk der Manifestation, wenn sie sich nicht auf die gesamte beschriebene Manifestation bezieht.
      Ist hingegen in der Informationsquelle nur "Klavierauszug" (oder ein Äquivalent) angegeben, so wird "Klavierauszug" als Ausgabebezeichnung erfasst, auch wenn zusätzlich Stimmen vorliegen.